Frühzahlungen und doppelte Leistungen. 800 plus im August
Das 800+-Programm unterstützt jeden Monat Millionen von Familien mit Kindern in Polen finanziell. Auch im August wird es keine Ausnahme geben. Zur Erinnerung: Die Leistung steht Kindern bis 18 Jahren unabhängig vom Familieneinkommen zu.
800 plus im August 2025. Wann wird es ausgezahlt?Wie wir im Juni berichteten, gilt seit Juli dieses Jahres eine neue Auszahlungsfrist für die 800+-Leistung . Am 24. des Monats wird das Geld an neue Leistungsempfänger ausgezahlt, die bisher kein Kindergeld bezogen haben, sowie an ukrainische Staatsbürger, die aufgrund des Krieges nach Polen gekommen sind.
Daher sollten die Leistungen im August am 2., 4., 7., 9., 12., 14., 16., 18., 20., 22. und 24. des Monats ausgezahlt werden. Es ist hervorzuheben, dass die ZUS bestrebt ist, sicherzustellen, dass alle Leistungsempfänger ihre Zahlungen pünktlich erhalten. Daher überweist sie die Gelder im Voraus an die Bank. Wenn die Auszahlungstermine im Monat auf Samstage, Sonntage oder Feiertage fallen, werden sie am letzten Werktag vor diesem Datum ausgezahlt.
Im August gilt für Leistungsempfänger, deren Leistungszahlung von über 800 auf Folgendes fällt:
- 2. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 1. August (der 2. August fällt auf einen Samstag);
- 4. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 4. August;
- 7. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 7. August;
- 9. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 8. August (der 9. August fällt auf einen Samstag);
- 12. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 12. August;
- 14. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 14. August;
- 16. des Monats – die Zahlung erfolgt am 14. August (der 16. August fällt auf einen Samstag, während der 15. August ein Feiertag ist);
- 18. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 18. August;
- 20. Tag des Monats – die Zahlung erfolgt am 20. August;
- 22. des Monats – die Zahlung erfolgt am 22. August;
- 24. des Monats – die Auszahlung erfolgt am 22. August (der 24. August fällt auf einen Sonntag).
Am 1. Juni 2025 begann eine neue Abrechnungsperiode für das 800-plus-Programm , die bis zum 31. Mai 2026 dauern wird. Eltern und Erziehungsberechtigte, die diese Leistung erhalten wollten, mussten daher erneut Anträge stellen.
Für diejenigen, die ihre Anträge bis Ende April 2025 einreichten, gab es keine Unterbrechung der Zahlungen, sofern die Anträge keine Untersuchung erforderten. Das bedeutet, dass die Zahlungen für den ersten Monat im Juni erfolgten. Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihre Anträge im Mai einreichten, erhielten ihre Juni-Zahlungen im Juli zusammen mit der Leistung für diesen Monat.
Wenn die Begünstigten ihre Anträge im Juni ordnungsgemäß eingereicht haben, erhalten sie ihre Leistungen bis Ende August zusammen mit der Entschädigung für die Vormonate. Wer die Frist zur Einreichung seiner Anträge bis Ende Juni versäumt hat, erhält jedoch keine Entschädigung für die Vormonate.
Es ist jedoch hervorzuheben, dass dies nicht für Eltern gilt, die gerade ein Kind bekommen haben. Diese haben drei Monate nach der Geburt des Kindes Zeit, einen Antrag zu stellen. Wenn sie dies fristgerecht tun, erhalten sie die Entschädigung.
Wie beantrage ich 800 plus?Der Antrag auf das Kindergeld 800 plus wird bei der ZUS ausschließlich elektronisch über die PUE/eZUS-Plattform, E-Banking, die mobile Anwendung mZUS und das Informations- und Serviceportal Emp@tia eingereicht.
RP