Julita Karaś-Gasparska: Ausländer, Insolvenz und Quellensteuer
Seit dem 1. Juni dieses Jahres haben sich die Regeln für den Aufenthalt, die Beschäftigung und die Arbeit von Ausländern in Polen geändert. Ein neues Gesetz über die Bedingungen für die Zulässigkeit der Arbeitsvergabe an Ausländer im Hoheitsgebiet der Republik Polen trat in Kraft und ersetzte die bisher geltenden Bestimmungen des Gesetzes über Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen. Die neuen Regelungen führten die vollständige Digitalisierung der Verfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern ein, schafften den Arbeitsmarkttest ab, legten Arbeitgebern neue Informations- und Dokumentationspflichten auf, führten strengere Anforderungen an die Beschäftigungsbedingungen von Ausländern ein, erhöhten die Strafen für illegale Beschäftigung und führten Beschränkungen für die Beschäftigung von Ausländern in neu gegründeten Arbeitsagenturen ein.
RP