Nicht alle Senioren erhalten die 14. Rente. Wer ist nicht berechtigt?
Die 14. Rente ist die zweite Zusatzleistung pro Jahr für Rentner und Pensionäre. Anders als die 13. Rente wird sie allerdings nicht allen Senioren in gleicher Höhe gewährt. Zudem haben weniger Menschen Anspruch auf diese Leistung.
Die Zahlungen beginnen bald am 14. Renten. Wer hat Anspruch auf die Leistung?Gemäß den staatlichen Richtlinien beginnt die Auszahlung der vierzehnten Rente in diesem Jahr Anfang September. Die Leistung wird von Amts wegen gewährt; ein Antrag ist nicht erforderlich. Die vierzehnte Rente steht Personen zu, die bis zum 31. August 2025 Anspruch auf Folgendes haben:
- Renten,
- Erwerbsminderungsrente, Ausbildungsrente,
- Sozialrente, Hinterbliebenenrente,
- ergänzendes Elterngeld,
- Lehrerentschädigungsleistung,
- Vorruhestandsleistungen und Zulagen,
- Geldleistungen für blinde zivile Kriegsopfer
Um die Leistung zu erhalten, müssen Rentner und Pensionäre auch bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen.
Wie hoch wird die 14. Rente sein? 2025? Wann wird es reduziert?Die volle Rente entspricht der Mindestrente von 1.878,91 PLN brutto. Diesen Betrag erhalten Personen, deren Rente oder Invaliditätsrente 2.900 PLN brutto nicht übersteigt. Der Nettobetrag richtet sich nach der Grundleistung. Von der 14. Rente werden Krankenversicherungsbeiträge und Einkommensteuervorauszahlungen abgezogen. Für Personen mit einer Mindestrente von 1.878 PLN brutto beträgt die „14. Rente“ 1.558,87 PLN netto. Senioren, die monatlich zwischen 2.500 und 2.900 PLN erhalten, erhalten 1.484,34 PLN netto.
Personen, deren Rente oder Invaliditätsleistung 2.900 PLN brutto übersteigt, erhalten die „vierzehnte Rente“ gekürzt nach der „Zloty-für-Zloty“-Regel. Beträgt die erhaltene Rente beispielsweise 3.000 PLN brutto, beträgt die vierzehnte Rente 100 PLN weniger, also 1.778,91 PLN brutto.
Wer erhält die 14. Rente nicht? Es gelten finanzielle KriterienDie vierzehnte Rente kann mindestens 50 PLN brutto betragen. Dieser Betrag steht Personen zu, die eine Rente von 4.728,91 PLN brutto beziehen. Senioren, deren Rente oder Invaliditätsleistung diesen Betrag übersteigt, erhalten die zusätzliche Leistung nicht. Diese Grenze gilt auch für Personen, die seit Juli eine Witwen- oder Witwerrente beziehen.
Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zahlt die 14. Rente nicht an Personen aus, deren Leistungen beispielsweise wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenzen ausgesetzt wurden. Dies gilt für erwerbstätige Rentner und Pensionäre, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Übersteigt ihr Zuverdienst 130 % des Durchschnittslohns, verlieren sie nicht nur den Anspruch auf die Grundleistung, sondern auch auf die 14. Rente. Derzeit liegt diese Grenze bei 11.651,00 PLN.
Wer hat noch keinen Anspruch auf den 14.? Pension?Die vierzehnte Rente steht pensionierten Richtern und Staatsanwälten ebenso wie die dreizehnte nicht zu. Ihre Bezüge sind keine Renten aus der Sozialversicherung, sondern eine Leistung der Staatskasse in Höhe von 75 % des Grundgehalts und der Dienstalterszulage, die sie in ihrer letzten Position erhalten haben.
Ebenfalls keinen Anspruch auf die 14. Rente haben Personen, die die sogenannte Olympiarente beziehen, also preisgekrönte polnische Sportler. Diese Leistung beträgt derzeit 4.967,95 PLN brutto und wird in Polen von über 600 Personen bezogen. Sie wird vom Ministerium für Sport und Tourismus ausgezahlt.
Wann kommt das Geld an Senioren?Die 14. Rente wird zusammen mit der Alters- oder Invalidenrente ausgezahlt. Die Auszahlung der Rente und der Invalidenrente erfolgt in der Regel am 1., 6., 10., 15., 20. und 25. des Monats durch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Fällt der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonntag oder einen anderen Feiertag, wird das Geld am vorhergehenden Werktag auf das Konto überwiesen. Der Auszahlungsplan für die 14. Rente sieht daher wie folgt aus:
- 1. September - Montag
- 6. September - fällt auf einen Samstag, daher wird die Leistung am Freitag, dem 5. September, ausgezahlt
- 10. September - Mittwoch
- 15. September - Montag
- 20. September – fällt auf einen Samstag, daher wird die Leistung am Freitag, den 19. September ausgezahlt
- 25. September – Donnerstag
14. Die Rente unterliegt keinen Abzügen, wie z. B. Pfändungen durch Gerichtsvollzieher. Sie wird auch nicht als Einkommen angerechnet, wenn Sozialhilfe, Unterhalt oder das 500+-Programm für Menschen beantragt werden, die nicht in der Lage sind, ein unabhängiges Leben zu führen.
RP