CBIC verlängert NOC-Gültigkeit für importierte alkoholische Getränke

Das Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) hat die Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (NOC) für importierte alkoholische Getränke, die im Ursprungsland abgefüllt oder lose verkauft werden und einen Alkoholgehalt von über 10 % haben, verlängert. Dieser Schritt folgt einer Anordnung der Food Safety and Standards Authority of India vom 13. Juni, in der klargestellt wird, dass für derartige Sendungen ohne Verfallsdatum gemäß den FSS-(Import-)Vorschriften 2017 eine NOC-Gültigkeit von 365 Tagen gilt. Sendungen, die länger als 365 Tage im Zollgebiet verbleiben, können nach einer Sichtprüfung und Zahlung der erforderlichen Prüfgebühr erneut gültig gemacht werden. Das CBIC hat die Zollbehörden angewiesen, die Beamten über die aktualisierte Bestimmung zu informieren, und den Beteiligten geraten, dem Gremium etwaige Umsetzungsprobleme mitzuteilen. Die Verlängerung soll die Zollabfertigung und Handhabung importierter alkoholischer Getränke vereinfachen.
economictimes