Zu den gemäß der Anweisung der Bank von Russland vom 5. Dezember 2019 Nr. 5343-U festgelegten Kreditratings

Am 16. Mai 2025 traf der Verwaltungsrat der Bank von Russland folgenden Beschluss:
1. Um die Anweisung der Bank von Russland vom 5. Dezember 2019 Nr.
1.1. Für die Zwecke der Anwendung der Absätze 3 und 8 des Unterabsatzes 1.1.1 von Absatz 1.1 der Anweisungen sind für ein Kreditinstitut (mit Ausnahme eines Kreditinstituts, bei dem eine nachrangige Einlage platziert wird) die folgenden Kreditratingstufen festzulegen: „ruA-“ auf der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation der Ratingagentur JSC Expert RA (im Folgenden als nationale Skala von JSC Expert RA bezeichnet), oder „A-(RU)“ auf der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation der Ratingagentur ACRA (JSC) (im Folgenden als nationale Skala von ACRA (JSC) bezeichnet), oder „A-|ru|“ auf der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation der Ratingagentur NRA LLC (im Folgenden als nationale Skala von NRA LLC bezeichnet), oder „A-.ru“ auf der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation der Ratingagentur NKR LLC (im Folgenden als nationale Skala von NKR LLC bezeichnet).
1.2. Für die Zwecke der Anwendung der Absätze drei und acht des Unterabsatzes 1.1.1 von Absatz 1.1 der Anweisung legen Sie die folgenden Kreditratingstufen für ein Kreditinstitut fest, bei dem eine nachrangige Einlage platziert wird: „ruAAA“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „AAA(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „AAA|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „AAA.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR.
1.3. Für die Zwecke der Anwendung der Absätze 2 und 4 des Unterabsatzes 1.1.3 des Abschnitts 1.1 der Anweisung werden die folgenden Kreditratingstufen für die Ausgabe von Anleihen festgelegt (mit Ausnahme von Anleihen von Kreditinstituten, hypothekenbesicherten Anleihen von Hypothekenmaklern und Anleihen spezialisierter Unternehmen, die durch die Verpfändung von Rechten (Forderungen) aus Kreditverträgen, Darlehensverträgen und (oder) anderen Verpflichtungen kleiner und mittlerer Unternehmen (nachfolgend als durch KMU-Verpflichtungen besicherte Anleihen bezeichnet) besichert sind): „ruBBB+“ auf der nationalen Skala von Expert RA JSC oder „BBB+(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „BBB+.ru“ auf der nationalen Skala von NKR LLC.
Um die folgenden Kreditratingstufen für den Emittenten der angegebenen Anleihen festzulegen: „ruBBB+“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „BBB+(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „BBB+|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „BBB+.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR.
Legen Sie für die genannten Anleihen folgende Bonitätsstufen für den Bürgen (Garantiegeber) fest:
Russische Ratingobjekte – „ruBBB+“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „BBB+(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „BBB+|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „BBB+.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
Objekte mit ausländischer Bonitätsbewertung – „BBB-“ auf der internationalen Ratingskala der ausländischen Ratingagentur Fitch Ratings oder „BBB-“ auf der internationalen Ratingskala der ausländischen Ratingagentur S&P Global Ratings oder „Baa3“ auf der internationalen Ratingskala der ausländischen Ratingagentur Moody’s Investors Service (nachfolgend gemeinsam als einheitliche Ebene ausländischer Kreditratings bezeichnet).
1.4. Für die Zwecke der Anwendung der Absätze 2 und 4 des Unterabsatzes 1.1.3 des Absatzes 1.1 der Anweisung werden die folgenden Kreditratingstufen für die Ausgabe von Anleihen von Kreditinstituten festgelegt: „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-.ru“ auf der nationalen Skala von LLC NKR.
Um die folgenden Kreditratingstufen für den Emittenten der angegebenen Anleihen festzulegen: „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „A-.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR.
Legen Sie für die genannten Anleihen folgende Bonitätsstufen für den Bürgen (Garantiegeber) fest:
Russische Ratingobjekte – „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „A-.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
Ausländische Ratingobjekte – eine einzige Ebene ausländischer Kreditratings.
1.5. Für die Zwecke der Anwendung der Absätze zwei und drei des Unterabsatzes 1.1.3 von Absatz 1.1 der Anweisung sind die folgenden Kreditratingstufen für die Ausgabe von hypothekenbesicherten Anleihen durch Hypothekenmakler festzulegen: „ruAAA.sf“ auf der nationalen Ratingskala von JSC Expert RA für die Russische Föderation, die zur Zuweisung von Kreditratings an strukturierte Finanzinstrumente verwendet wird, oder „AAA(ru.sf)“ auf der nationalen Ratingskala des strukturierten Finanzsektors für die Russische Föderation von ACRA (JSC).
Um die folgenden Kreditratingstufen für den Emittenten der angegebenen Anleihen festzulegen: „ruAAA“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „AAA(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC).
Legen Sie für die genannten Anleihen folgende Bonitätsstufen für den Bürgen (Garantiegeber) fest:
Russische Ratingobjekte – „ruAAA“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „AAA(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „AAA|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „AAA.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
Ausländische Ratingobjekte – eine einzige Ebene ausländischer Kreditratings.
1.6. Für die Zwecke der Anwendung der Absätze zwei bis fünf des Unterabsatzes 1.1.3 von Absatz 1.1 der Anweisung sind die folgenden Kreditratingstufen für die Ausgabe von durch KMU-Verbindlichkeiten besicherten Anleihen festzulegen: „ruAAA.sf“ auf der nationalen Ratingskala von JSC Expert RA für die Russische Föderation, die zur Zuweisung von Kreditratings an strukturierte Finanzinstrumente verwendet wird, oder „AAA(ru.sf)“ auf der nationalen Ratingskala des strukturierten Finanzsektors für die Russische Föderation von ACRA (JSC).
Um die folgenden Kreditratingstufen für den Emittenten der angegebenen Anleihen festzulegen: „ruAAA“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „AAA(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC).
Legen Sie für die genannten Anleihen folgende Bonitätsstufen für den Bürgen (Garantiegeber) fest:
Russische Ratingobjekte – „ruAAA“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „AAA(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „AAA|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „AAA.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
Ausländische Ratingobjekte – eine einzige Ebene ausländischer Kreditratings.
1.7. Für die Zwecke der Anwendung der Absätze drei und fünf des Unterabsatzes 1.1.3 des Abschnitts 1.1 der Anweisungen werden die folgenden Kreditratingstufen für die Ausgabe von Anleihen festgelegt (mit Ausnahme von hypothekenbesicherten Anleihen, die von Hypothekenmaklern ausgegeben werden, und Anleihen, die durch KMU-Verbindlichkeiten besichert sind): „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-.ru“ auf der nationalen Skala von LLC NKR.
Legen Sie für die genannten Anleihen folgende Bonitätsstufen für den Bürgen (Garantiegeber) fest:
Russische Ratingobjekte – „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „A-.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
Ausländische Ratingobjekte – eine einzige Ebene ausländischer Kreditratings.
1.8. Für die Zwecke der Anwendung von Unterabsatz 1.1.4 von Absatz 1.1 der Anweisung legen Sie die folgenden Kreditratingstufen für die Emission und den Emittenten von Anleihen (Wertpapieren) fest: eine einzige Stufe ausländischer Kreditratings oder „BBB-“ auf der internationalen Ratingskala von ACRA (JSC).
1.9. Für die Zwecke der Anwendung von Unterabsatz 1.1.5 von Absatz 1.1 der Anweisung legen Sie die folgenden Kreditratingstufen für die Emission und den Emittenten von Anleihen (Wertpapieren) fest: eine einzige Stufe ausländischer Kreditratings oder „BBB-“ auf der internationalen Ratingskala von ACRA (JSC).
1.10. Für die Zwecke der Anwendung von Absatz 2 des Unterabsatzes 1.1.6 des Absatzes 1.1 der Anweisung legen Sie die folgenden Kreditratingstufen für den Emittenten und den Emittenten von Anleihen (ausgenommen Anleihen ausländischer Banken) sowie für den Bürgen (Garanten) für die genannten Anleihen fest:
Russische Ratingobjekte – „ruBBB+“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „BBB+(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „BBB+|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „BBB+.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
ausländische Ratingobjekte – eine einzelne Stufe ausländischer Kreditratings oder „BBB-“ auf der internationalen Ratingskala der ACRA (JSC).
1.11. Für die Zwecke der Anwendung von Absatz 2 des Unterabsatzes 1.1.6 des Absatzes 1.1 der Anweisung werden für den Emittenten und Emittenten von Anleihen ausländischer Banken sowie für den Bürgen (Garantiegeber) dieser Anleihen folgende Bonitätsstufen festgelegt:
Russische Ratingobjekte – „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „A-.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
ausländische Ratingobjekte – eine einzelne Stufe ausländischer Kreditratings oder „BBB-“ auf der internationalen Ratingskala der ACRA (JSC).
1.12. Für die Zwecke der Anwendung von Absatz 3 des Unterabsatzes 1.1.6 des Absatzes 1.1 der Anweisung werden die folgenden Kreditratingstufen für die Ausgabe von Anleihen sowie für den Bürgen (Garantiegeber) von Anleihen festgelegt:
Russische Ratingobjekte – „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „A-.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR;
ausländische Ratingobjekte – eine einzelne Stufe ausländischer Kreditratings oder „BBB-“ auf der internationalen Ratingskala der ACRA (JSC).
1.13. Für die Zwecke der Anwendung von Unterabsatz 1.1.13 von Abschnitt 1.1 der Anweisungen legen Sie die folgenden Kreditratingstufen für die zentrale Gegenpartei fest: „ruA-“ auf der nationalen Skala von Expert RA JSC oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC).
1.14. Zum Zwecke der Anwendung von Unterabsatz 1.1.16 von Absatz 1.1 der Anweisung legen Sie die folgenden Kreditratingstufen für eine Versicherungsorganisation fest: „ruA-“ gemäß der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ gemäß der nationalen Skala von ACRA (JSC).
1.15. Für die Zwecke der Anwendung von Unterabsatz 2.1.15 von Absatz 2.1 der Anweisung legen Sie die folgenden Kreditratingstufen für den Aktienemittenten fest: „ruA-“ auf der nationalen Skala von JSC Expert RA oder „A-(RU)“ auf der nationalen Skala von ACRA (JSC) oder „A-|ru|“ gemäß der nationalen Skala von OOO NRA oder „A-.ru“ gemäß der nationalen Skala von OOO NKR.
2. Für die Zwecke dieses Beschlusses sind folgende Arten von langfristigen Kreditratings ausländischer Ratingagenturen zu verwenden:
Fitch Ratings – Issuer Default Rating, Corporate Finance Obligations, langfristiges Rating von strukturierten Finanzierungen, Projektfinanzierungen und öffentlichen Finanzierungsverpflichtungen;
S&P Global Ratings – Emittenten-Kreditrating, langfristiges Emissions-Kreditrating;
Moody's Investors Service – Emittentenrating, Corporate Family Rating, Emittentenrating für strukturierte Finanzierungen, Rating für langfristige Unternehmensanleihen, langfristiges Rating für strukturierte Finanzierungen, Bankeinlagenrating. Ein Corporate Family Rating wird einer Einzelperson nur dann zugewiesen, wenn das Rating dieser Einzelperson direkt zugewiesen wird.
3. Für die Zwecke dieser Entscheidung sind die folgenden Arten von Kreditratings von JSC Expert RA, ACRA (JSC), NRA LLC und NKR LLC zu verwenden:
JSC Expert RA – Kreditratings von Schuldtiteln, Kreditratings und Ratings zur finanziellen Zuverlässigkeit von Versicherungsunternehmen, die gemäß der nationalen Ratingskala der Russischen Föderation vergeben werden, sowie Kreditratings, die gemäß der nationalen Ratingskala der Russischen Föderation vergeben werden und zur Vergabe von Kreditratings an strukturierte Finanzinstrumente verwendet werden. Die Finanzzuverlässigkeitsbewertungen von Versicherungsunternehmen gelten nur für die Zwecke von Unterabsatz 1.1.16 von Abschnitt 1.1 der Anweisungen.
ACRA (JSC) – Kreditratings, die auf der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation oder auf der nationalen Ratingskala für den strukturierten Finanzsektor der Russischen Föderation vergeben werden, oder Kreditratings, die auf der internationalen Skala staatlichen Emittenten und ihren Emissionen vergeben werden, oder Kreditratings, die auf der internationalen Skala internationalen Finanzinstituten vergeben werden;
OOO NRA – Kreditratings von Banken und Kreditratings nichtfinanzieller Unternehmen, vergeben gemäß der nationalen Ratingskala der Russischen Föderation;
OOO NKR – Kreditratings von Banken, Kreditratings von Nicht-Finanzunternehmen und Kreditratings von Schuldverschreibungen, vergeben gemäß der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation.
4. Dieser Beschluss gilt ab dem Tag seiner Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Bank von Russland im Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“.
5. Mit Wirkung vom Veröffentlichungsdatum dieses Beschlusses wird der Beschluss des Verwaltungsrats der Bank von Russland vom 27. Oktober 2023 „Über die gemäß der Anweisung der Bank von Russland vom 5. Dezember 2019 Nr.
cbr.ru