Zwangsumstrukturierung der Bank von Leszek Czarnecki. Gerichtsentscheidung

- Das Oberste Verwaltungsgericht hat das Urteil im Fall der Zwangsumstrukturierung der Idea Bank aufgehoben, deren Haupteigentümer Leszek Czarnecki war.
- Einige der Beschwerden wurden zur erneuten Prüfung an das Landesverwaltungsgericht weitergeleitet.
- Im Januar 2021 beschloss der Bankgarantiefonds, die Umstrukturierung der Bank abzuschließen; ihre Vermögenswerte wurden von der Bank Pekao übernommen.
Aufgrund der komplizierten Rechtssache verschob das Oberste Verwaltungsgericht die Veröffentlichung des Urteils über die Beschwerden hinsichtlich der Zwangsumstrukturierung der Idea Bank und ihrer daraus resultierenden Übernahme durch die Bank Pekao.
Die wichtigste Entscheidung, auf die die Beschwerdeführer warten, ist die Aufhebung des vorherigen Urteils des Landesverwaltungsgerichts und dessen Zurückverweisung zur erneuten Prüfung.
Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Gültigkeit einiger Kassationsbeschwerden bezüglich der Idea Bank anerkanntDas Oberste Verwaltungsgericht erkannte die Gültigkeit von acht Kassationsbeschwerden an und wies weitere 40 ab. Dies bedeutet, dass das Provinzverwaltungsgericht den Fall der obligatorischen Umstrukturierung der Idea Bank erneut prüfen muss.
Bis das gesamte Rechtsverfahren abgeschlossen ist, müssen wir noch einige Monate warten.
Das Problem betrifft mehrere tausend Kunden der Idea Bank, die ihre finanziellen Ansprüche im Zusammenhang mit GetBack-Anleihen sowie TFI-Trigon-Zertifikaten und Policen mit einem versicherten Kapitalfonds gemeldet haben.
Am 30. Dezember 2020 beschloss der Bankgarantiefonds, aufgrund des seit mehreren Monaten anhaltenden negativen Kapitals der Bank unverzüglich eine Zwangsumstrukturierung der Idea Bank einzuleiten.
Die Folge dieser außerordentlichen Maßnahmen war die Einsetzung eines Insolvenzverwalters und die Abschreibung sämtlicher Kapitalinstrumente der Bank.
Allerdings wurde bereits am 3. Januar 2021, also noch vor der Eröffnung der Filialen, eine Ankündigung zur Übernahme der Bank, einschließlich der PLN- und Fremdwährungskonten von Privat- und Geschäftskunden, durch die Bank Pekao veröffentlicht.
Die Entscheidung der BFG wurde vom Aufsichtsrat der übernommenen Bank, dem Hauptaktionär Leszek Czarnecki sowie den Aktionären und Anleihegläubigern der Bank in Frage gestellt.
Das Landesverwaltungsgericht prüfte die Anträge und wies im August 2021 sämtliche Beschwerden ab. In der Begründung hieß es, das Gericht habe weder eine Verletzung der Interessen der Beschwerdeführer durch die Entscheidung festgestellt, noch sei die Entscheidung rechtswidrig ergangen.
Die NSA kam zu dem Schluss, dass die BFG eine Doppelrolle spielte, die nicht in ihren gesetzlichen Zuständigkeitsbereich fällt.Die aktuelle Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich auf die Doppelrolle des Bankgarantiefonds, der zunächst als Kurator bei der Idea Bank fungierte und nicht zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der Bank führte.
Anschließend gab er ein Sachverständigengutachten in Auftrag, das die von der BFG aufgestellten Diagnosen hinsichtlich des negativen Eigenkapitals bestätigte und anschließend entschied, dass die Vermögenswerte der Bank von der Bank Pekao übernommen werden sollten .
wnp.pl